Wahlen 2013
W A H L A U S S C H R E I B U N G
N e u w a h l der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und der Delegierten und Ersatz-delegierten
Die Neuwahl im Kreisverband Neumarkt des Bayerischen Roten Kreuzes findet für alle Mitglieder des BRK-Kreisverbandes Neumarkt gemäß § 26 der BRK-Satzung statt.
Gemäß § 2 der Wahlordnung wurden Karl-Heinz Frenzel, Erwin Wolfsteiner und Martina Schmid vom Vorstand als Wahlvorbereitungsausschuss bestellt.
Die Mitgliederversammlung findet statt am:
Datum : Freitag, 19.04.2013
Uhrzeit : 19.30 Uhr
Ort : Neumarkt, Pfarrheim an der Saarlandstraße, Saarlandstraße 13
Für die Mitgliederversammlung schreiben wir die Neuwahl für die Vorstandschaft, den Haushaltsausschuss, die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirksversammlung und zur Landesversammlung des Kreisverbandes Neumarkt wie folgt aus:
Gemäß §§ 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:
A) Vorstandschaft:
1. der Vorsitzende
2. erster stv. Vorsitzender
3. zweiter stv. Vorsitzender
4. der Chefarzt
5. der stv. Chefarzt
6. der Schatzmeister
7. der stv. Schatzmeister
8. der Justitiar
B) Haushaltsausschuss
1. Sieben Mitglieder
2. Drei Ersatzmitglieder
C)
5 Delegierte und 5 Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung
3 Delegierte und 3 Ersatzdelegierte zur Landesversammlung
Sämtliche Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Haushaltsausschusses sowie Dele-gierte und Ersatzdelegierte zur Bezirks- und Landesversammlung können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.
Aktiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im BRK Kreisverband Neumarkt als Mitglied geführt werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitglieder der Schwesternschaften mit Dienstort im Kreisverband. Das passive Wahlrecht steht allen Mitgliedern ab Vollendung des 18. Lebensjahres zu.
Unter Bezug auf § 3 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominie-rung von Persönlichkeiten eine Frist bis zum
Montag, 08.04.2013, 18:00 Uhr
Vorschlagsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorbereitungsausschuss des Kreisverbandes Neumarkt, Klägerweg 9, 92318 Neumarkt einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen. Eine Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist unzulässig. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden.
Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Vorschlagsfrist wirksam vom Vorschlagenden zurückgenommen werden.
Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen.
Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Einladung zur Mitgliederversammlung
Zur Mitgliederversammlung des BRK-Kreisverbandes Neumarkt mit Neuwahlen lt. § 26 der Satzung
am Freitag, 19.04.2013 um 19.30 Uhr
im Pfarrheim an der Saarlandstraße, Saarlandstraße 13, 92318 Neumarkt
laden wir die Mitglieder des BRK-Kreisverbandes Neumarkt recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. a) Jahresbericht
b) Finanzberichte
c) Revisionsergebnisse der letzten Prüfung
d) Haushaltsberichte des Haushaltsausschusses
3. Aussprache zu den Berichten
4. Bericht des Wahlvorbereitungsausschusses
5. Bildung eines Wahlausschusses
6. Neuwahl der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und der Delegierten zur Bezirks- und Landesversammlung
7. Anträge und Verschiedenes
Anträge zur Mitgliederversammlung sollen bis zum Montag, 08.04.2013 schriftlich an den Vorsitzenden des Kreisverbandes eingereicht werden.
WAHLAUSSCHREIBUNG für die Wahl der/des Kreisbereitschaftsleiters/in und des/der Stellvertreters/in
Die Wahl findet vor der Mitgliederversammlung am Freitag, 19.04.2013 um 18.30 Uhr im Pfarrheim an der Saarlandstrasse, Saarlandstr. 13, in Neumarkt statt.
Nach § 72, Abs.1 der Ordnung (Stand 2012) für die BRK-Bereitschaften, haben alle Kameradinnen und Kameraden ab dem vollendeten 16. Lebensjahr das aktive und ab dem vollendeten 18. Lebensjahr passive Wahlrecht.
Wir laden Sie und alle entsprechenden Mitglieder Ihrer Gemeinschaft zu dieser Wahlversammlung ein.
Vorschläge für die/den Kreisbereitschaftsleiter/in und des/der Stellvertreters/in sind schriftlich bis 08.04.2013, 18.00 Uhr, an den Wahlvorbereitungsausschuss des Kreisverbandes zu richten. Wenn möglich, soll eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Vorgeschlagenen beiliegen. Eine Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist unzulässig.
Laut § 71 Ordnung der Bereitschaften kann als Leitungskraft nur bestellt bzw. zur Wahl zugelassen werden wer die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Versammlung Vorschläge einzubringen.