MDK Bayern referiert zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Seit 1. Januar 2016 ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten. Die Veränderungen, welche dieses Gesetz mit sich bringen, sind für den Bereich der Pflegeversicherung einzigartig und gravierend. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade sollen zum 1. Januar 2017 wirksam umgesetzt werden.
Die Wohlfahrtsverbände in der Stadt und im Landkreis Neumarkt, das Bayerisches Rotes Kreuz, die Caritas und die Diakonie, sehen es als ihren Auftrag an, die Öffentlichkeit über die Veränderungen des Pflegestärkungsgesetzes II zu informieren. "Wir wollen uns auf den Weg machen, um einen optimalen Übergang vom alten zum neuen Pflegebedrüftigkeitsbegriff zu schaffen", so Rosemarie Schmidt, Leiterin der Sozialen Dienste des Roten Kreuzes Neumarkt.
Am Donnerstag, 21. April 2016 laden wir die Öffentlichkeit zu einer Veranstaltung in das Landratsamt Neumarkt ein. Herr Winfried Fischer, Leiter Bereich Pflegebegutachtung des MDK Bayern, wird in der Zeit von 18:00 bis 20:00 Uhr darüber informieren, welche Änderungen das Gesetz und der damit verbundene neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im Detail für die Versicherten mit sich bringt.
In dem circa einstündigen Vortrag wird durch den Referenten unter anderem auf die Fragen eingegangen: Wie werden die zukünftigen Pflegegrade ermittelt? Nach welchen Regeln werden Pflegebedürftige, die bereits Leistungen beziehen, von den Pflegestufen auf die Pflegegrade übergeleitet? Wo finde ich Informationen und persönliche Ansprechpartner?
Die Veranstaltung ist selbstverständlich kostenlos, eine Anmeldung ist nicht nötig.